unregelmäßiger Verwahrungsvertrag

unregelmäßiger Verwahrungsvertrag
Verwahrungsvertrag über bewegliche vertretbare Sachen, bei dem das Eigentum an den Sachen auf den Verwahrer übergehen und dieser verpflichtet sein soll, Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren. Auf den u.V. finden die Vorschriften über das  Darlehen Anwendung (§ 700 BGB).
- Bedeutung: Dem Depositengeschäft ( Einlagengeschäft) liegt der u.V. zugrunde.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Verwahrungsvertrag — ⇡ Vertrag, der den Verwahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren und sie jederzeit auf Verlangen des Hinterlegers zurückzugeben (§§ 688–700 BGB). Der V. kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Bei… …   Lexikon der Economics

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  • Wertpapierverwahrung — I. Charakterisierung:Gewerbsmäßige Aufbewahrung von Wertpapieren, Teil des ⇡ Depotgeschäfts; geregelt im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (⇡ DepotG). Wertpapiere im Sinn des DepotG sind: ⇡ Aktien, Kuxe, ⇡… …   Lexikon der Economics

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